Wieviel Bildbearbeitung ist erlaubt?

Viele Meinungen geistern durch die Publikationen, wenn es um die Frage geht, ob und wieviel Bildbearbeitung „erlaubt“ ist.

Puristen lehnen eine Nachbearbeitung vollkommen ab und plädieren für ein „out of the cam“ Vorgehen, so wie damals in der guten alten Zeit der analogen Kameras. Dabei wird allerdings gern vergessen, dass bei der analogen Bildentwicklung auch nachbearbeitet wurde und wird. Das ist nur aufwändiger und dann auch eine handwerkliche Leistung die da vollbracht wird.

Eine andere große Gruppe von Fotografen ist der Meinung, dass mit globalen Einstellungen wie Gradationskurven (Tonwertkorrektur), Helligkeit und Kontrast die digitale Bildbearbeitung erledigt sein sollte.

Der vermutet überwiegende Teil und dazu würden wir auch alle Zeitschriften zählen, holen alles aus der Bildbearbeitung raus was geht, bis hin zur Manipulation der Bilder in der „bunten Presse“ oder auch bei politischen Bildern.

Ein schönes Video zu diesem Thema aus dem Bereich Werbung könnt ihr euch auch hier anschauen:

Wir sind da pragmatisch. Bei der Vorbesprechung vor einem Fotoshooting besprechen wir, wie weit die Bildbearbeitung gehen soll und stellen fest, dass sich die meisten Kunden eine Retouche wünschen, aber immer noch natürlich wirken wollen. Die Bearbeitung im Detail wird dann gern uns überlassen und Ramona entscheidet mit ihrer weiblichen Intuition immer richtig.

Wie stark nachbearbeitet wird, hängt sehr vom Projekt ab. Bei natürlich wirkenden Paarfotografien bearbeiten wir relativ wenig nach. Wenn wir allerdings ein Beautyshooting machen, dann wird auch schon mal stärker retouchiert.

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